Antrag auf Geistiges Heilen

Wenn Du eine Heilsitzung buchen möchtest, ist es erforderlich, dass du diesen „Antrag auf Geistiges Heilen“ ausfüllst und zu deiner ersten Heilsitzung mitbringst.


Zu den Hinweisen im Antrag bin ich gesetzlich verpflichtet. Es zeigt auf, was Geistiges Heilen nach dem Verständnis der derzeitigen Gesetzgebung in Abgrenzung zu schulmedizinischen Maßnahmen nicht ist.


 

"Als Heilerin bin ich weder Ärztin, Heilpraktikerin, Psychologin, noch übe ich einen anderen schulmedizinischen Beruf aus.

 

Geistiges Heilen ist keine Arbeit im therapeutischen Sinne, sondern ein rein spiritueller und ritueller Vorgang. Es werden keine Heilversprechen gegeben und keine Diagnosen gestellt. Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Ausstrahlung und Einzigartigkeit der Heilsitzungen. Daher kann von Seiten des Geistigen Heilers keinerlei Garantie für die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit gegeben werden.

 

Der Klient übernimmt selbst die Verantwortung für seine eigene Entwicklung. Energiearbeit kann den Menschen dazu befähigen, sein Leben in die eigene Hand zu nehmen, zu agieren, anstatt zu reagieren. Mit der wiedergewonnenen Freiheit können sich Lebensveränderungen einstellen. Eine Beratung unter Anwendung geistiger Heilweisen umfasst nur Lösungsmöglichkeiten, Modelle und Verbesserungsvorschläge. Inwieweit diese angenommen werden, liegt im Ermessen des Klienten. Der Geistige Heiler übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Auftraggebers sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Heilsitzung zu Erstverschlimmerungen kommen kann, die sich sowohl emotional als auch körperlich bemerkbar machen können. Ein eigenverantwortliches Handeln beinhaltet ggf. das Aufsuchen eines Schulmediziners, um ernsthafte gesundheitliche Beschwerden aus-zuschließen, bzw. schulmedizinisch zu behandeln.

 

Es handelt sich beim Geistigen Heilen und bei einer Heilsitzung weder um eine Heilmethode noch um eine Therapieform. Bei ernsten gesundheitlichen Beschwerden müssen Sie sich daher unbedingt an Ihren Arzt oder Heilpraktiker wenden. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden.

 

Als Geistige Heilerin unterliege ich keiner gesetzlichen Schweigepflicht, dennoch behandle ich alle Informationen streng vertraulich."

 


Download

 

Bitte bringe folgenden Antrag unterschrieben zur nächsten Heilsitzung mit. Falls du es vergessen oder übersehen haben solltest, liegen natürlich auch Vordrucke bei mir im WohlRaum bereit.

 

Download Antrag

Download
Antrag auf Geistheilung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 44.3 KB